1. Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
2. Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
3. Aufbewahrungs- und Löschpflichten
4. Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
5. Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit Meldungen