Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)Bildungsprodukt

Qualifizierungskatalog
Allgemein
Produktnummer 5629
Lerndauer 1 Tage
Preis 345,00 EUR
Gültigkeit des Inhalts
Der Inhalt dieses Bildungsproduktes ist gültig ab 01.01.2024.
Die Veranstaltungen zu diesem Inhalt finden Sie unter Nächste Termine.
Zielgruppe
Mindestens zwei Mitarbeitende der Meldestelle, die die notwendige Fachkunde erwerben sollen.
Ziele
Sie kennen alle Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die für die Fachkunde erforderlich sind.
Dozenten / Trainer
Herr Michael Bramme, SVB München
Herr Benedikt Vonbrunn, SVB München
Inhalte
1. Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
2. Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
3. Aufbewahrungs- und Löschpflichten
4. Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
5. Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit Meldungen
Hinweise
Die Sparkassen müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Dazu ist in jeder Sparkasse für mindestens zwei Personen die Fachkunde nachzuweisen.
Veranstaltungen und Beschreibung ab 01.01.2024
  Termin VA-ID Titel Meldeschluss verfügbar/max  
15.05.2024 10:00 - 17:00 Uhr
Sparkassenakademie Bayern
5629 402 Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) 03.04.2024 ausgebucht
16.05.2024 10:00 - 17:00 Uhr
Sparkassenakademie Bayern
5629 401 Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) 04.04.2024 ausgebucht
05.06.2024 10:00 - 17:00 Uhr
Sparkassenakademie Bayern
5629 403 Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) 24.04.2024 ausgebucht
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