ONLINE Prüfung - Requalifizierung 'Gutachter Stufe 1'Bildungsprodukt

Qualifizierungskatalog
Allgemein
Produktnummer 2074W
Lerndauer 1 Tage
Preis 520,00 EUR
Gültigkeit des Inhalts
Der Inhalt dieses Bildungsproduktes ist gültig ab 01.01.2024.
Die Veranstaltungen zu diesem Inhalt finden Sie unter Nächste Termine.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die die Qualifikation zum ‚Gutachter Stufe 1' gemäß dem Stufenmodell des DSGV erworben haben und diese Qualifikation aufrechterhalten wollen.
Ziele
Sie weisen durch den Besuch von fachspezifischen Seminaren, die Einreichung eines selbsterstellten Beleihungswertgutachtens und ein Fachgespräch Ihre Gutachterqualifizierung nach.
Inhalte
Nachweis der fachlichen Qualifikation ‚Gutachter Stufe 1' gemäß dem ‚Qualifizierungsstandards Gutachterwesen Sparkassen-Finanzgruppe' des DSGV.
Hinweise
Die Qualifizierungsstandards Gutachterwesen der Sparkassen-Finanzgruppe sehen die fachliche Weiterbildung und die Überprüfung der Gutachterqualifizierung vor.

Hierzu bieten wir Ihnen alle drei Jahre nach dem Bestehen der Lernerfolgskontrolle ‚Gutachter Stufe 1' (ID 2072) die Aktualisierung dieses Qualifizierungsnachweises an.
Der Qualifizierungsnachweis kann um drei Jahre verlängert werden, wenn der Gutachter folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Der Gutachter verfügt weiterhin über praktische Erfahrungen in der Erstellung von Beleihungswertgutachten für folgende Objekte:
1.1 Objekte des Sachkundigen Mitarbeiters im Rahmen der Kleindarlehensgrenze gemäß § 24 BelWertV
1.2 Sachwertobjekte
1.3 Einfache bis mittlere wohnwirtschaftliche Standardrenditeimmobilien
1.4 Verkehrswert bis 3 Mio. Euro

2. Der Gutachter hat innerhalb von drei Jahren an fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens drei Tagen teilgenommen.

3. Der Gutachter reicht ein selbsterstelltes Beleihungswertgutachten (Vollgutachen) für ein Objekt gemäß Ziffer 1.3 - Einfache bis mittlere wohnwirtschaftliche Standardrenditeimmobilien (Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus) - ein, welches einer fachlichen Prüfung standhält. Das Beleihungswertgutachten der Standardrenditeimmobilie (kein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus) entspricht den im ‚Wegweiser Umsetzung BelWertV - Modul Gutachten' des DSGV genannten Vorgaben und beschreibt alle wertrelevanten Ansätze nachvollziehbar und plausibel. Das Beleihungswertgutachten soll mit dem in der jeweiligen Sparkasse verwendeten Bewertungs-Programm erstellt werden und maximal 30 Seiten Umfang (inklusive der Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Bildteil mit zwei bis vier Objektfotos) haben. Die Einreichung weitergehender Unterlagen ist nicht erforderlich. Das Beleihungswertgutachten ist in zweifacher Ausfertigung mindestens 6 Wochen vor dem Fachgespräch einzureichen.

4. Der Gutachter weist in einem Fachgespräch die Qualifikation zum ‚Gutachter Stufe 1' nach. Das Gespräch wird als Einzelgespräch mit einer Dauer von ca. 30 Minuten je Teilnehmer durchgeführt. Im ersten Teil wird der Gesprächskommission in freier Rede das eingereichte Gutachten vorgestellt. Anschließend werden die Kommissionsmitglieder zum Gutachten und zu fachspezifischen Themen Fragen stellen.

Folgende Seminare werden derzeit anerkannt:

ID 2173 Immobilienbewertung aktuell - Erfahrungsaustausch
ID 2177 Grundlagen der Bewertung von wohnwirtschaftlichen und gemischt genutzten Immobilien mit geringfügigem Gewerbeanteil
ID 2176 Maßgebliche Objektkriterien und Bewertungsparameter
ID 2172W Webinar Marktbeschreibung und Marktparameter im Immobiliengutachten
ID 2178 Immobilienbewertung von großvolumigen wohnwirtschaftlichen Objekten bzw. von Gewerbeobjekten und Gutachtenerstellung
ID 2071 Fallstudientraining für die Qualifikation zum "Gutachter Stufe 1"
ID 2078 Sachwertrichtlinie und Normalherstellungskosten (NHK 2010)
ID 2079 Ertragswertrichtlinie
ID 2073 Plausibilisierung von Gutachten
ID 2179 Baustoffe, Bautechnik, Bauschäden und Baumängel
ID 2174 Grundlagen und Bewertung des Erbbaurechts
ID 2070 Bauträgerfinanzierungen
ID 2066 Die Auswirkungen von Grundbucheintragungen in Abt. II
ID 2047 Das ImmobiliengeschäftsRating der S-Finanzgruppe

Inhouse-Seminare und Webinare werden je nach Umfang und Inhalt individuell berücksichtigt. Bei neuen Seminarangeboten finden Sie einen entsprechenden Hinweis, wenn diese zur Requalifizierung der Qualifikation ‚Gutachter Stufe 1' anerkannt werden.

Selbstverständlich ist auch ein (wiederholter) Besuch der Schulungsmaßnahmen aus der Basisqualifikation zum ‚Gutachter Stufe 1' (ID 2177 - Grundlagen der Bewertung von wohnwirtschaftlichen und gemischt genutzten Immobilien mit geringfügigen Gewerbeanteil bzw. ID 2071 - Fallstudientraining für die Qualifikation zum ‚Gutachter Stufe 1') möglich.
Veranstaltungen und Beschreibung ab 01.01.2024
  Termin VA-ID Titel Meldeschluss verfügbar/max  
27.01.2025 08:00 - 17:00 Uhr
Zoom
2074W 501 ONLINE Prüfung - Requalifizierung 'Gutachter Stufe 1' 29.10.2024 2 / 10
28.01.2025 08:00 - 17:00 Uhr
Zoom
2074W 502 ONLINE Prüfung - Requalifizierung 'Gutachter Stufe 1' 30.10.2024 7 / 10
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