Bildung von Gruppen verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR sowie von Kreditnehmereinheiten gemäß § 19 Abs. 2 KWGBildungsprodukt

Qualifizierungskatalog
Allgemein
Produktnummer 2016
Lerndauer 1 Tage
Preis 320,00 EUR
Gültigkeit des Inhalts
Der Inhalt dieses Bildungsproduktes ist gültig ab 01.01.2024.
Die Veranstaltungen zu diesem Inhalt finden Sie unter Nächste Termine.
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Fach- oder Führungskräfte aus den Bereichen Meldewesen, Revision sowie Firmenkunden und Marktfolgebereich.
Ziele
In dem eintägigen Seminar werden die rechtlichen Grundlagen zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR dargestellt sowie die Grundlagen und Unterschiede zu Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG dargestellt. Ziel ist, dass die Teilnehmer befähigt werden, selbständig potentielle Zusammenfassungstatbestände nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR und § 19 Abs. 2 KWG zu identifizieren und anhand konkreter Fallgestaltungen sachgerechte, risikoadäquate Lösungen zu finden. Schwerpunkt des Vortrags ist die Bildung Gruppen verbundener Kunden - wobei u.a. auch. die Neuerungen des in 2022 veröffentlichten RTS "Regulatorischer Standard zu Gruppen verbundener Kunden" (EBA/RTS/2022/12) dargestellt werden.
Dozenten / Trainer
Nikolaus Demmelmair, Bundesbank München
Inhalte
1. Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
2. Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
2.1 Beherrschung gem. Art. 22 RL 2013/34/§ 290 HGB bzw. RTS 2022/12
2.1.1 GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung
2.1.2 Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände)
2.1.3 Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren)
2.1.4 Beherrschung als "single risk"
2.1.5 Widerlegbarkeit
2.2 Risikogruppe
2.2.1 Definition ("wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten)"
2.2.2 RTS-Tatbestände für Risikogruppe (wirtschaftliche Abhängigkeiten /gemeinsame Gesellschafter)
2.3 Umfang der Bildung von GvKs
2.3.1 Siloansatz bei "Staatskonzernen"
2.3.2 bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
3. Abgrenzungen zur Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG
3.1 KNE-Tatbestände / Unterschiede zur GvK
3.2 Umfang der KNE aufgrund Kumulationserfordernis
4. Exkurs zu den Auswirkungen auf Organkredite
5.Fallbeispiele
Hinweise
Herr Demmelmair, Dipl. Betriebswirt (FH) und Wirtschaftsjurist (LL.M.), ist seit 1989 in der Bankenaufsicht in der
Hauptverwaltung München tätig. Darüber hinaus ist er Verfasser des im Sparkassenverlag erscheinenden Buches "Die Großkredit- Millionenkredit- und Organkreditvorschriften" und Autor zu dem Thema im KWG-Kommentar "Beck/Samm/Kokemoor".

Interessante Beispielsfälle aus der Praxis können gerne vorab an den Dozenten zugesandt werden und gemeinsam im Rahmen der Übungen besprochen werden.
E-Mail: nikolaus.demmelmair@bundesbank.de
Veranstaltungen und Beschreibung ab 01.01.2024
  Termin VA-ID Titel Meldeschluss verfügbar/max  
16.05.2024 09:30 - 17:00 Uhr
Sparkassenakademie Bayern
2016 401 Bildung von Gruppen verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR sowie von Kreditnehmereinheiten gemäß § 19 Abs. 2 KWG 17.03.2024 3 / 18
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