5629 Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)Veranstaltung (16.05.2024)

Qualifizierungskatalog
Gültigkeit des Inhalts
Der Inhalt dieses Bildungsproduktes ist gültig ab 01.01.2024.
Zielgruppe
Mindestens zwei Mitarbeitende der Meldestelle, die die notwendige Fachkunde erwerben sollen.
Ziele
Sie kennen alle Rechte und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, die für die Fachkunde erforderlich sind.
Dozenten / Trainer
Herr Michael Bramme, SVB München
Herr Benedikt Vonbrunn, SVB München
Inhalte
1. Prüfung nach Meldeeingang, ob ein meldefähiger Verstoß vorliegt (zumindest erste Einschätzung)
2. Das Meldeverfahren (u.a. Eingangsbestätigung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber, Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber, Abschluss des Verfahrens)
3. Aufbewahrungs- und Löschpflichten
4. Vermeidung von Interessenkonflikten, Wahrung der Unabhängigkeit
5. Die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit Meldungen
Hinweise
Die Sparkassen müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Dazu ist in jeder Sparkasse für mindestens zwei Personen die Fachkunde nachzuweisen.
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